Kann ein Nießbrauchsrecht von einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger begründet werden?

Kann ich meiner aus einem Drittstaat stammenden Ehefrau einen Nießbrauch an meinem Eigentumshaus begründen?

Ja. Da es sich nicht um den Erwerb von Eigentum handelt, kann die Begründung eines Nießbrauchsrechts zugunsten eines Drittstaatsangehörigen ohne Durchführung eines Genehmigungsverfahrens erfolgen.

2025.09.18.

Weitere Fragen Nießbrauch

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