Kann ich meiner aus einem Drittstaat stammenden Ehefrau einen Nießbrauch an meinem Eigentumshaus begründen?
Ja. Da es sich nicht um den Erwerb von Eigentum handelt, kann die Begründung eines Nießbrauchsrechts zugunsten eines Drittstaatsangehörigen ohne Durchführung eines Genehmigungsverfahrens erfolgen.