Reduzierung der Gebäudesteuer durch die Erklärung eines Nießbrauchers

Ich besitze ein Haus in Siófok. Da ich nicht als ständiger Einwohner gemeldet bin, zahle ich hohe Grundsteuern.

Einer meiner Enkel arbeitet hier in Siófok und wohnt bei mir. Ich würde gerne wissen, ob ich meine Kommunalsteuer reduzieren kann.

Um diese Frage zu beantworten, sollten Sie wissen, dass der lokale Steuersatz deutlich niedriger ist, wenn der Eigentümer oder Begünstigte der Immobilie als ständiger Einwohner der Immobilie registriert ist, was durch eine Aufenthaltskarte nachgewiesen wird. In Siófok beispielsweise genießt der Eigentümer oder Begünstigte eine Steuerbefreiung bis zu einer Fläche von 80 m².

Eine gute Lösung könnte die Bestellung eines Nießbrauchs zugunsten Ihres Enkels sein. Basierend auf der Vollmacht wird das Nießbrauchsrecht in der Eigentumsurkunde eingetragen.

Viele Menschen wissen nicht, dass ein Nießbrauchsrecht für einen bestimmten Zeitraum (sogar für einige Jahre) und nicht nur lebenslang bestellt werden kann. Darüber hinaus kann ein Nießbrauch für einen Teil oder die gesamte Immobilie bestellt werden. Beachten Sie, dass, wenn ein Nießbrauch nur für die Hälfte der Immobilie eingetragen ist, der Grundsteuerrabatt nur für die Hälfte der Immobilie gilt.

Die oben genannten Punkte gelten natürlich sowohl für ausländische als auch für ungarische Staatsbürger. Wichtig zu wissen ist, dass die Begründung eines Nießbrauchsrechts zwischen direkten Verwandten als Schenkung gilt und somit steuerfrei ist. Neben der Dokumentenerstellung fällt lediglich die Grundbuchgebühr an.

Möchten Sie eine persönliche Beratung? Bitte, nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Kundenempfang zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt per Telefon, E-Mail, online oder durch Anmeldung auf der Kontaktseite.