Sind die beiden Kinder zu Lebzeiten aus dem Verkauf der Immobilie auszuzahlen oder können sie nur dann erben, wenn die Eltern verstorben sind, es aber nichts gibt, weil das Ehepaar das Geld aus dem Hausverkauf aufgebraucht haben?
Eine Erbschaft zu hinterlassen, stellt keine Verpflichtung dar, daher ist auch die Zahlung des Erbschaftsbetrags nicht verpflichtend.
Hat der Erblasser kein Erbe – weil er es aufgebraucht hat – erben die Kinder nichts.