Unter welchen voraussetzungen kann der niessbraucher eine von ihm nicht bewohnete immobilie vermieten?

Ich habe das bis zu meinem Tod reichende Nießbrauchrecht an der mit meinem Mann bewohnten Immobilie geerbt. Meine Frage ist: Wer muss die gemeinsamen Kosten tragen?

Wenn ich verreise, kann der Eigentümer dann ohne meine Erlaubnis in die Wohnung eintreten, wo ich meine persönlichen Sachen und Wertsachen habe. Darüber hinaus möchte ich fragen, ob ich die Wohnung untervermieten kann und wenn ja, wie kann ich dies tun, damit mir das Nießbrauchrecht nicht verloren geht?

Das neue Bürgerliche Gesetzbuch Ptk. geht bei dem vererbten Nießbrauchrecht davon aus, dass dahinter der erbliche Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das Besitzrecht des Nießbrauchers ist stärker als das Recht des Eigentümers auf ewigen Besitz, daher begeht der Eigentümer Hausfriedensbruch, wenn er die Immobilie des Nießbrauchers unbefugt betritt.

Bei der Vermietung durch den Nießbraucher hat der Eigentümer Vorrang vor dem Mieter, daher muss zum Zeitpunkt der Vermietung der Eigentümer, der Mietervorrecht genießt, auf die Möglichkeit der Mietung zu den gleichen Bedingungen hingewiesen werden, die der Mieter vom Nießbraucher erhalten hat.

2025.03.20.

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