Wir haben 2001 ein Grundstück unter 5000 Quadratmeter mit Haus im Innenbereich in Somogy gekauft.
Ca 3000 Quadratmeter bewirtschaftet ein Bauer.
Meine Frage, muss ich irgendwas beachten, ob dieses Grundstück von meinem Besitz wegfällt, oder braucht man sich hier keine Bedenken machen.
Die rechtliche Institution der Ersitzung ist in der Öffentlichkeit nicht eindeutig definiert.
Ein Grundstück kann durch Ersitzung erworben werden, wenn:
- der Eigentümer dem Bewirtschafter unbekannt ist;
- die Bewirtschaftung/der Besitz mindestens zehn Jahre andauert und ununterbrochen fortgeführt wurde.
Daher kann sich niemand, der mündlich oder schriftlich mit einem Dritten die Nutzung seines Grundstücks oder eines Teils davon gestattet hat, Ersitzung als Rechtsgrundlage berufen.
Da Worte vergänglich sind, Schrift aber bleibt, empfiehlt es sich, die bestehende Situation in wenigen Zeilen in einer Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer des Grundstücks festzuhalten.