Ich habe vor etwa fünf oder sechs Jahren eine Gebäudesteuererklärung beim Bürgermeisteramt eingereicht. Damals wurde keine Steuer erhoben, sondern erst nach zwei Jahren, mit der Begründung, es gebe viel Arbeit. Jetzt verlangen sie die erhöhte Steuer für fünf Jahre. Wann verjährt der Steueranspruch des Bürgermeisteramts?
Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist kann die Gebäudesteuer rückwirkend erhoben/gefordert werden.