Ich lebe seit sechs Jahren glücklich mit meinem Partner in meiner eigenen Wohnung, wir sind jedoch nicht verheiratet – da ich drei Kinder aus erster Ehe habe – und mein Partner hat sich auch nicht bei mir angemeldet, da er eine eigene Wohnung hat, in die er nur manchmal „nach Hause“ geht.
Ich möchte fragen, ob unsere Beziehung laut Gesetz eine Lebenspartnerschaft heißen kann, oder muss er sich bei mir anmelden? Wenn einer von uns stirbt, kann der andere eine Witwenrente erhalten? Was sollten wir tun, um sicherzustellen, dass wir gegenseitig finanziell abgesichert sind, wenn uns das Schlimmste passiert?
Bei Lebenspartnern ist die Grundlage der Witwenrente die amtliche Bescheinigung des zuständigen Notars, aus der hervorgeht, dass die Lebenspartner einen der Auszahlung der Witwenrente entsprechenden Zeitraum gemeinsam verbracht haben. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde zu wenden.