Was ist zu tun, wenn der ungarische Staat Miteigentümer eines Wohngebäudes ist und der Käufer den Anteil des ungarischen Staates am gemeinschaftlichen Wohneigentum erwerben möchte?

Ist der ungarische Staat Miteigentümer eines Wohngebäudes, werden die Eigentumsrechte in diesem Fall von der Ungarischen Nationalen Immobilienverwaltungsgesellschaft (MNV) ausgeübt.

 Zunächst muss ein offizielles Kaufangebot bzw. eine Kaufabsichtserklärung beim zentralen Kundenservice der MNV eingereicht werden.

Diese enthält: die Daten des Objekts (Flurstücksnummer, Adresse), die Eigentumsanteile und eine eindeutige Kaufabsichtserklärung. Eine Kopie des Grundbuchauszugs ist beizufügen.

Sollte der Staatsanteil veräußert werden können, lässt die MNV ein offizielles Wertgutachten von einem eigenen Sachverständigen erstellen.

2026.01.18.

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