Meine Großmutter ist kürzlich verstorben und hat ein Wohnhaus hinterlassen, dessen Erben mehrere von uns sind. Einer der Erben würde – in Ausübung seines Vorkaufsrechts – meinen Eigentumsanteil abkaufen. Es gab noch keine Nachlassverhandlung.
Meine Frage ist: Kann der Miterbe meinen Anteil kaufen, kann er mich vor der Nachlassverhandlung bezahlen? Oder ist dies nur bei der Nachlassverhandlung möglich?
Die Erben können sich in der Nachlassverhandlung untereinander einigen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung können die Gegenstände des Nachlasses, oder z.B. die Eigentumsanteile an einer Immobilie übertragen werden.
Aufgrund der Vereinbarung erwirbt einer der Erben durch Erbschaft den Eigentumsanteil des anderen Erben.