Meine Mutter hat meiner Schwester zwischen 2012 und 2015 500.000 HUF geliehen. Es gab keinen schriftlichen Vertrag darüber, da meine Mutter ihr vertraute.
Es gab nur eine mündliche Vereinbarung, wonach sie das Geld, das ihr meine Mutter geliehen hatte, zurückzahlen wird. Dies geschah trotz wiederholter Bitten meiner Mutter nicht.
Wenn meine Mutter stirbt, kann diese halbe Million HUF dann zum Wert des Nachlasses hinzugerechnet werden?
Ansprüche aus zivilrechtlichen Beziehungen verjähren in 5 Jahren. Die Verjährung wird durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung des Berechtigten unterbrochen.
Dann beginnt die 5-jährige Verjährungsfrist erneut. Liegt eine solche Verjährungsunterbrechung nicht vor, kann der Berechtigte seinen Anspruch nicht geltend machen. Nicht einmal als Forderung eines Nachlassgläubigers.