Meine Schwester und ich haben das Haus unserer Eltern je zur Hälfte geerbt. Meine Schwester lebt dort seit Jahrzehnten, bis heute.
Es gibt keine Einigung, sie will auch nicht ausziehen! Die Immobilie ist ungeteilt und würde vom Gericht auch auf gerichtlichem Wege nicht geteilt werden. Das ist nicht möglich! Welche Möglichkeiten habe ich, falls vorhanden?
Ein ungeteilter Miteigentumsanteil bleibt so lange bestehen, bis einer der Eigentümer entscheidet, ihn aufzuheben. Besteht Einigkeit mit dem anderen Eigentümer, dann löst einer von ihnen das Eigentum des anderen ab oder die Immobilie wird gemeinsam verkauft und der Kaufpreis wird zwischen ihnen aufgeteilt.
Kann keine Einigung erzielt werden, kann jede Partei beim Gericht die Aufhebung des gemeinsamen Eigentums beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Das Gericht entscheidet, dass ein Eigentümer das Eigentum des anderen ablöst oder die Immobilie wird versteigert.
Versteigerungsverkäufe sind viel ungünstiger als Marktverkäufe.