Wie kann ich ungarische Immobilien erben?

Mein Vater, ein deutscher Staatsbürger, ist letztes Jahr gestorben, er hatte Eigentum an Immobilien in Ungarn, lebte aber in Deutschland und ist dort gestorben.

Ab dem 17. August 2015 muss sich das Erbverfahren nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes richten. War dies in Deutschland, muss der Erbe bei einem deutschen Gericht die Ausstellung des Europäisches Nachlasszeugnisses beantragen.

Mit Hilfe eines ungarischen Anwalts und der offiziellen ungarischen Übersetzung der Urkunde kann das Eigentumsrecht an der ungarischen Immobilie auf den Namen des Erben übertragen werden. In diesem Fall muss der Anwalt über eine Vollmacht des Erben verfügen.

2025.03.20.

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