Wie kann ungeteiltes Miteigentum beendet werden?

Meine Tochter hat vor sechs Jahren mit ihrem Partner ein Einfamilienhaus mit sechs Zimmern gekauft.

Leider hat sich ihre Beziehung verschlechtert, und sie möchten die Situation klären. Was kann man in diesem Fall tun?

Das Miteigentum kann beendet werden, wenn sich die Beziehung zwischen den Miteigentümern verschlechtert oder sie es nicht mehr fortsetzen möchten. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • gemeinsamer Verkauf und Aufteilung des Kaufpreises,
  • ein Miteigentümer kauft den Anteil des anderen aus,
  • die Parteien beantragen beim Gericht die Auflösung des Miteigentums,
  • Umwandlung der Immobilie in eine Eigentumswohnung mit zwei Wohneinheiten.
2025.10.03.

Weitere Fragen Gemeinsames Eigentum

Möchten Sie eine persönliche Beratung? Bitte, nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Kundenempfang zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt per Telefon, E-Mail, online oder durch Anmeldung auf der Kontaktseite.