Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft. Ich besitze eine Immobilie. Meine Frage wäre: Wie kann sichergestellt werden, dass mein Partner nach meinem Tod meine Wohnung erbt? Sollen wir heiraten? Ich möchte für ihn sorgen!
Eine Heirat kann eine gute Lösung sein, allerdings ist es wichtig zu wissen, dass bei weiteren Erben der überlebende Ehegatte lediglich das Nießbrauchrecht an der letzten gemeinsamen Wohnung und deren Einrichtung erbt.
Wenn Sie Nachkommen (Kinder) haben, erbt der überlebende Ehegatte lediglich einer Kinderanteil von dem sonstigen Nachlass.
Sie können auch ein Testament verfassen. In diesem Fall hat der Nachkomme Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von 1/3 der Erbschaft. Der überlebende Ehegatte muss diesen in bar bezahlen, ist er dazu nicht in der Lage, erhält der Erbe einen dem Pflichtteil entsprechenden Eigentumsanteil an der Immobilie.
Sie können einen Unterhalts- oder Erbvertrag abschließen, bei dem Ihre Nachkommen keinen Pflichtanteil erhalten, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Jahren nach dessen Abschluss versterben.
Eine Lösung kann ein Kaufvertrag und die Belastung mit Nießbrauchrecht zu Ihren Gunsten sein, denn auch in diesem Fall kann kein Pflichtteil geltend gemacht werden.