In Ungarn werden bei der Dokumentenstelle gemeldete Änderungen personenbezogener Daten nicht automatisch an das Grundbuchamt weitergeleitet. Was können wir tun, wenn wir wollen, dass unsere Daten aktuell sind?
Die einfachste Lösung besteht darin, dass der Berechtigte bei der Meldung von Änderungen seiner Daten (z. B. Namensänderung, Adressänderung) das Dokument mit den geänderten Daten dort persönlich vorlegt, von dem die Immobilienbehörde eine Kopie zur Verwendung erstellt.
Bei Personen, die im ungarischen Personendaten- und Wohnadressenregister eingetragen sind, kann die Immobilienbehörde die Datenänderungen im Personen- und Wohnadressenregister mittels elektronischer Abfrage überprüfen.
In einem solchen Fall erfolgt die Übertragung der Datenänderung auf Grundlage einer persönlichen Mitteilung des Kunden.
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