Erbschaften der Verwandten in gerader Linie, der Geschwister und Adoptionsverwandten des Erblassers sowie die vom überlebenden Ehegatten erworbenen Erbanteile sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Die Befreiung erstreckt sich auf alle Vermögenswerte, einschließlich Immobilien.
Wichtig zu wissen ist, dass die Steuerbefreiung nur für den überlebenden Ehepartner (Witwe/r) gilt, überlebende Lebenspartner können sie nicht in Anspruch nehmen.
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