Seit dem 01.01.2024 ist die Bezahlung des in Kaufverträgen für landwirtschaftliche Flächen benannten Kaufpreises nur noch per Banküberweisung oder per anwaltliches Deposit möglich.
Ausnahmen von der Regelung bilden Fälle, in denen die Transaktion keiner behördlichen Genehmigung bedarf. Dazu gehören der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen des Staates und der Kommunalverwaltungen, die Schenkung oder die Eigentumsübertragung zwischen nahen Verwandten sowie der Erwerb von Eigentum durch landwirtschaftliche Übertragungsverträge oder Landregulierung.
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