Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Ungarn durch EU-Bürger, die keine Landwirte sind

Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Ungarn durch EU-Bürger, die keine Landwirte sind

EU-Bürger, die keine Landwirtschaft betreiben, können in Ungarn auf die gleiche Weise Land kaufen wie ungarische Staatsbürger.

Bürger aus EU-Mitgliedstaaten, die nicht als Landwirte gelten, können in Ungarn maximal einen Hektar Land pro Person erwerben. Es ist wichtig zu wissen, dass die Größe der Fläche, die sich im Eigentum des Grundstückserwerbers – also im Eigentum/in Nutzung – befindet, mit dem neu erworbenen Grundstück zusammen 1 Hektar nicht überschreiten darf.

2014.07.13.

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