Wichtigste Informationen zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen unter 1 Hektar

Wichtigste Informationen zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen unter 1 Hektar

Ungarische und EU-Bürger, die keine Landwirte sind, unterliegen einer Beschränkung auf weniger als 1 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche.

Auch Nichtlandwirte können seit 1. Mai 2014 bis zu 1 Hektar ungarisches Land erwerben. Nicht-EU-Bürger können keine ungarischen Ländereien erwerben.

Der Erwerb von 1 Hektar Land versteht sich pro Person, muss also nicht mit dem eines nahen Verwandten verrechnet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Größe der Fläche im Besitz des Käufers – also im Eigentum/in der Nutzung –1 Hektar nicht überschreiten darf.

Bei ungeteiltem Gemeinschaftseigentum ist die 1-Hektar-Fläche verhältnismäßig zu ermitteln, d. h. es kann ein maximal 1 Hektar entsprechender Eigentumsanteil erworben werden.

Auch bei diesen Erwerben sind die Regelungen zum Vorkaufsrecht/Aushangverfahren für die Genehmigung der Agrarverwaltungsbehörde anzuwenden. Dies bedeutet, dass die in der gesetzlich festgelegten Rangfolge Vertretenen Vorkaufsrecht den nichtlandwirtschaftlichen Käufern gegenüber für den im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis haben.

Zusammengefasst: Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen von 1 Hektar oder weniger kann bei ungarischen und EU-Bürgern nur dann realisiert werden, wenn niemand von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat und der Erwerb von der Agrarverwaltungsbehörde genehmigt wurde.

2014.07.28.

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