Wie kann der Erbe auf sein Erbe zugreifen? Der Ablauf der Nachlassinventur und des Nachlassverfahrens in Ungarn

Wie kann der Erbe auf sein Erbe zugreifen? Der Ablauf der Nachlassinventur und des Nachlassverfahrens in Ungarn

Nachdem der Nachlassverwalter über den Tod (Todesbescheinigung) informiert wurde, teilt er den Erben mit, dass ein Nachlassverzeichnis erstellt werden muss. In einer persönlichen Anhörung listen die Erben die Nachlassgegenstände auf.

Sind mehrere Erben vorhanden, müssen auch die anderen Erben im Nachlassverzeichnis erfasst und darüber informiert werden.

Die Erben können eine Kopie der Nachlassverzeichnisdaten und der beigefügten Dokumente anfordern.

Bei einer Fahrzeugerbschaft:

Die Zulassungsbescheinigung und der Fahrzeugschein sind dem Nachlassverwalter auszuhändigen.

Kann der Erbe keinen genauen Wert angeben und gilt das Fahrzeug als alt, ist es dennoch mit maximal 300.000 Forint zu bewerten.

Es empfiehlt sich, den Marktwert des Fahrzeugs im Nachlassverzeichnis zu erfassen.

Handelt es sich bei dem Erbgegenstand um eine Mitgliedschaft in einer Handelsgesellschaft (Bt.) oder einen Geschäftsanteil (Kft.),

muss der Nachlassverwalter den aktuellen Jahresabschluss/die aktuelle Bilanz einholen, sofern der Erbe keinen vorgelegt hat.

Um den Fortbestand von Unternehmen zu gewährleisten, bestellt der Nachlassverwalter in der Regel einen Treuhänder.

  • Im Todesfall während des Geschäftsjahres lässt der Treuhänder vom Buchhalter des Unternehmens eine Zwischenbilanz bis zum Todestag erstellen, die dem Nachlassverzeichnis beigefügt wird.
  • Obwohl der Bilanzbericht den Wert der Sachanlagen enthält, reicht dies für die Abrechnung zwischen den Erben nicht aus, insbesondere wenn das Unternehmen auch Immobilien besitzt.
  • Besitzt das Unternehmen Immobilien, ist der Nachlassverwalter verpflichtet, die Eigentumsurkunden der Immobilien einzuholen und die Steuerwertbescheinigung auszustellen.
  • Im Todesfall erben die Erben ipso jure. Grundlage für die Aufteilung des Nachlasses untereinander ist der Verkehrswert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt.

Der Nachlassverwalter kann im nationalen elektronischen Grundbuch (e-ing) eine Immobiliensuche für Privatpersonen und Unternehmen einleiten. Für die Suche nach Unternehmen ist zusätzlich die Steuernummer erforderlich.

Ein Vergleich der Bilanzwerte mit den Unternehmenswerten kann ergeben, dass der tatsächliche Nachlasswert deutlich höher ist als die Bilanzdaten.

Ein Kommentar oder Antrag eines Erben auf Ergänzungen des Inventars gilt nicht als Einspruch. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, dem Antrag nachzukommen oder zu begründen, warum er ihm nicht nachkommen kann.

Es kommt häufig vor, dass der Erbe, der das Nachlassverzeichnis beantragt, aufgrund verschiedener Interessen die Nachlassgegenstände darin mit 0 oder 1 Forint angibt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der andere Erbe nicht verpflichtet ist, dies zu akzeptieren. Er kann die Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses verlangen.

In solchen Fällen kann sich die 30-tägige Bearbeitungsfrist um mehrere Monate verlängern.

Da der Notar die Nachlasswerte nicht prüft und nicht befugt ist, diese zu ändern, kann eine Berichtigung nur während der Frist für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses beantragt werden.

Der Nachlasswert ist auch bei einem möglichen Weiterverkauf der Erbschaft ein wichtiger Ausgangspunkt, da er im Immobilienbereich als sogenannter „Anschaffungswert“ für die Berechnung der Einkommensteuer gilt.

Im Notariat kann die Beauftragung eines Sachverständigen für den strittigen Nachlasswert beantragt werden.

Wenn auch ausländische Immobilien zum Nachlass gehören, ermittelt der Notar deren Wert durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen ausländischen Behörde.

Dasselbe gilt, wenn ein Erbe die Bankkontonummer des Erblassers angibt. In diesem Fall kontaktiert der Notar die vom Erben angegebene Bank, um den Kontostand zum Zeitpunkt des Todes zu erfragen.

Sollte dem Erben Wertpapiere, Staatsanleihen usw. bekannt sein, muss dies ebenfalls im Nachlassverzeichnis vermerkt werden.

In den genannten Fällen wird der Nachlasswert im Verzeichnis mit null Forint angegeben, was vom Notar bestätigt wird.

Im Falle einer Waffenerbschaft:

Waffe und Munition müssen bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben werden. Diese verwahrt sie gegen eine Gebühr bis zur Übergabe der Schenkung.

Der Wert der Waffe kann anhand ihrer Bezeichnung, ihres Codes, ihrer Nummer, ihres Typs und ihres Kalibers ermittelt werden.

Ein Waffenexperte oder ein Waffenhändler kann bei der Wertbestimmung helfen.

Erbschaft ausländischer Immobilien

  • erfolgt mit einem Europäischen Erbschein, der beim Notar, der das ungarische Erbschaftsverfahren durchführt, beantragt werden muss.
  • Der Europäische Erbschein kann mit einer beglaubigten Übersetzung an das zuständige ausländische Grundbuchamt zur Übertragung der Erbschaft gesendet werden.

Der Nachlassverwalter ist nicht verpflichtet, für eine Schenkung von Immobilien, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgte, eine Eigentumsurkunde zu beschaffen. Aufgrund der obligatorischen Bestandteile des Anspruchsverfahrens trägt der Erbe, der die Schenkung beantragt, die Beweislast.

Erstellung eines Inventars des beweglichen Vermögens

  • ist obligatorisch, wenn sich unter den Erben ein Minderjähriger oder eine unter Vormundschaft stehende Person befindet.
  • Ein Inventar des beweglichen Vermögens kann vom Erben beantragt werden, insbesondere bei beweglichem Vermögen im Wert von über 300.000 Forint, bis zur Fertigstellung des Nachlassinventars.
  • Auch eine Pfändung kann in diesem Zusammenhang angeordnet werden; die persönliche Anwesenheit des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten ist jedoch zwingend erforderlich.
  • Bei Erbschaften von Immobilien können diese auch Ausrüstung, Möbel und Gemälde umfassen, die ebenfalls zum Nachlass gehören. Auch in diesem Fall kann ein Inventar des beweglichen Vermögens erforderlich sein.

Nachdem das Nachlassverzeichnis dem Notar vorgelegt wurde, folgt das notarielle Erbschaftsverfahren. In diesem Fall wird die Erbschaft üblicherweise ohne Anhörung übertragen.

Eine Ausnahme besteht, wenn ein Testament vorliegt oder der Erbe eine persönliche Anhörung beantragt.

Die Anhörung bietet den Erben die Möglichkeit, eine sogenannte Erbgemeinschaftsvereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass jeder Erbe die Erbschaft gemäß der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarung erhält. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Nachlassgegenstände, die nicht im Inventar aufgeführt sind, – falls sie später entdeckt werden – nur im Rahmen eines ergänzenden Nachlassverfahrens vererbt werden können. Auch im ergänzenden Nachlassverfahren gilt das Erbverhältnis zwischen den Erben. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein sorgfältiges und vollständiges Nachlassinventar erstellen zu lassen, das alle Nachlassgegenstände und deren Werte erfasst.

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2026.01.26.

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