Rechtsberatung

Vor dem Abschluss von Verträgen ist die entsprechende sachliche Information das Wichtigste.

Man kann viele Verwicklungen und nicht zuletzt Kosten vermeiden, wenn man sich von einem sachkundigen Anwalt beraten lässt.

Die verhältnismäßig geringe Vergütung (65 EUR) wird sich bei der vorausschauenden Beratung vielfach bezahlt machen.

Das trifft auch auf ein ungünstiges Dokument zu, das schon angefertigt wurde. Dessen Änderung oder die Änderung auf dem Gerichtsweg zu erreichen ist fachlich keine leichte Aufgabe ist.

Wenn beispielsweise von den Ehepartnern nur einer der Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist, kann der andere auch unentgeltlich – im Rahmen der Regelung des Eigentumsrechts – eingetragen werden. Dasselbe trifft auch auf den umgekehrten Fall zu: wenn das Eigentumsrecht beider Parteien in dem Grundbuch eingetragen ist, können die Parteien jederzeit eine Vereinbarung abschließen, dass nur einer von ihnen der eingetragene Eigentümer ist, weil sie beispielsweise die Immobilie von dem separaten Vermögen von einem von ihnen kauften.

Nach dem Immobilienkauf tauchen häufig sogenannte Gewährleistungsansprüche auf, beispielsweise weil das Dach undicht oder weil die Wand feucht ist usw.

Es ist wichtig zu wissen, dass die diesbezüglichen Gewährleistungs- bzw. Schadenserstattungsansprüche innerhalb von sechs Monaten vorgebracht werden müssen.

Nach der Rechtsberatung löst die schriftliche Aufforderung durch den Rechtsanwalt in der Regel solche Probleme und man muss sich nicht an das Gericht wenden.

Zu der mit der Immobilie verbundenen Rechtsberatung ist das aktuelle Eigentumsblatt der jeweiligen Immobilie unbedingt nötig, die der beratende Rechtsanwalt vor Ort online abrufen kann (25 EUR).

Die Beratung kann auch online durchgeführt werden, in diesem Fall müssen die Anwaltsvergütung und die Gebühren überwiesen werden, danach erfolgt kurzfristig – mit der Rechnung zusammen – die Antwort.