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Garantie

Garantie

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2005 haben wie einen Neubau als Erstbezug erworben. Zuerst haben wir das Haus als Ferienhaus genutzt, seit einem Jahr bewohnen wir es das ganze Jahr über.

Leider zeigen sich immer mehr Mängel an dem Haus: die Wände bekommen Risse, die Bodenplatte scheint Feuchtigkeit zu ziehen, da sich die Bodenfliesen ablösen.

Welche Ansprüche haben wir gegen den Erbauer, der das Haus als Privatperson errichtet hat?

Ihnen standen nach dem Kauf der Immobilie drei Jahre zur Verfügung, um wegen fehlerhafter Ausführung das Gewährleistung recht in Anspruch zu nehmen und Fehler ausbessern zu lassen.

Mit der Gewährleistung übernimmt der Verkäufer die Verantwortung dass er den Käufer beim Verkauf ein fehlerloses Produkt (Feierhaus) übergibt, d.h. dass dieses keine Fehler hat, die sich erst später herausstellen.

In Ihrem Fall können Sie nach Ablauf von 7 Jahren keine Gewährleistung mehr gültig machen, noch nicht einmal als versteckte Mängel (verjährtes Recht).