Wir haben seit Mai 2012 einen Mietvertrag ( deutsches Formular) für ein Objekt in Somogy.
Der Vermieter > jetzt 70 Jahre < ist Deutscher. Der Vertrag wurde unbefristet ausgestellt.
Das Objekt ist ein freistehendes Haus mit ca. 100 m² – Mietpreis € 300.– kalt mit Gartennutzung – Obsternte ca. 1000m²
Dieser Obstgarten wird von uns gepflegt ( Rasen mähen – wir bezahlen das Benzin )
Wir haben auch sonst viel Geld in das Haus gesteckt – Wintergarten – Schuppen angebaut usw.
Wir selbst sind 70 und 65 Jahre alt. Nun unsere Frage: kann uns von den Erben gekündigt werden ?
Ich schlage vor, den unbefristeten Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit zu modifizieren – in gegenseitigem Einvernehmen.
Geben Sie die optimale Zeitdauer ein, die für Sie gut ist. Im Fall des Todes des Vermieters bindet dies auch die Erben, doch einen Vertrag auf unbestimmte Laufzeit können sie jederzeit mit der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist kündigen