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Was kann ich tun, damit meine Frau nach meinem Tod auch weiterhin im Haus bleiben kann?

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Ich bin deutscher Staatsbürger und habe im Komitat Zala ein Haus, das ich auf den Namen meiner Tochter mit meinem eigenen Geld gekauft habe und wo ich der Nießbrauchberechtigte bin.

Ich möchte wissen, ob meine Frau, die ebenfalls Deutsche, aber nicht die Mutter meiner Tochter ist, im Falle meines Todes mit Witwenrecht im Haus bleiben kann.

Was kann ich tun, damit meine Frau nach meinem Tod auch weiterhin im Haus bleiben kann?

Das Nießbrauchrecht ist ein an die Person gebundenes Recht. Das heißt, dass es maximal bis zum Tode der betreffenden Person reicht und es kann nicht übertragen, vererbt werden.

Es kann auch ein Nießbrauchrecht für eine bestimmte Zeit, z.B. für 20 Jahre, errichtet werden. In diesem Falle das Nießbrauchrecht entweder mit dem vorher eintretenden Tod des Betreffenden oder nach Ablauf der festgelegten Zeit auf.

Wenn Ihre Frau jetzt mit Ihnen zusammen in der Immobilie lebt, bedeutet das Aufhören Ihres Nießbrauchrechtes auch, dass das Immobiliennutzungsrecht

Ihre Ehefrau aufhört. Anders wäre die Situation, wenn Sie der Eigentümer wären. Dann steht Ihrem Ehepartner im Falle Ihres Todes durch das Witwenrecht ein Nießbrauchrecht für die Immobilie zu.

Wenn Sie Ihrer Frau das Wohnrecht auf der Immobilie sichern wollen, schlage ich folgendes vor: besprechen Sie mit ihrer Tochter, dass sie Ihnen die Hälfte der Immobilie zurückschenkt.

Das kann in Ungarn mittlerweile gebührenfrei durchgeführt werden, d. h. Ihnen entstehen nur die Kosten für die Anfertigung der Urkunde und 6600 Ft Eintragungsgebühren. In diesem Falle steht Ihrer Frau nach Ihrem Tode für den geschenkten Teil Witwenrecht zu.

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