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Zurückforderung des geschenkten Geldes

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Meine Mutter hat vor zirka 16-17 Jahren meinem Bruder und seiner Frau Geld und ein Grundstück geschenkt, damit sie bauen und die sozialen Zuwendungen dafür in Anspruch nehmen können. Mit meinem Vater zusammen haben sie dann auch ein Haus gebaut.

Das Haus befindet sich mit einem Anteil von je 50% im Eigentum meines Bruders und meiner Schwägerin, für meine Mutter ist auf der Immobilie Nießbrauchrecht eintragen.

Nun ging die Ehe meines Bruders entzwei, weil meine Schwägern – ohne Wissen meines Bruders – Kredite in Höhe von rund 10 Millionen Ft angehäuft hat (wodurch das ganze Haus verloren gehen könnte).

Kann meine Mutter den auf eine Schwägerin fallenden Anteil des geschenkten Geldes und Grundstückes zurückfordern?

Ein Geschenk kann nur innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist (5 Jahre) zurückgeführt werden.

Geschenke können nur in den folgenden Fällen zurückverlangt werden:
1. Wenn die Geschenke für die Existenz des Schenkers notwendig sind, aber nur dann, wenn die Rückgabe nicht die Existenten des Beschenkten gefährdet. Wichtig ist zu wissen, dass das Geschenk zur Zeit der Rückforderung noch da sein muss.

2. Wenn der Beschenkte oder seine mit ihm lebenden Angehörigen eine schwere Rechtsverletzung zum Nachteil des Schenkers oder dessen nahen Angehörigen begangen haben.

3. Wenn der Schenker bei der Schenkung vor der Annahme eines wesentlichen Umstandes ausgegangen ist, der später endgültig nicht mehr besteht und ohne den er die Schenkung nicht getätig hätte. Wichtig ist zu wissen, dass in den Fällen 2 und 3 nicht nur der Schenkungsgegenstand, sondern auch die an dessen Stelle  getretenen Werte zurückgefordert werden können.

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