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Ab dem 1. Januar 2014 können Eheleute einander abgabenfrei eine Immobilie schenken.

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Aufgrund der Bestimmungen des neuen Abgabengesetzes können der Mann seine Ehefrau, Kinder, Enkelkinder ihre Eltern und Großeltern und umgekehrt abgabenfrei beschenken.

Sie können genauso abgabenfrei miteinander sowohl als Verwandte in gerader Linie als auch als Ehepartner einen Kaufvertrag abschließen.

Wichtig zu wissen ist, wer ein Verwandter in gerader Linie ist: das adoptierte Kind sowie auch die adoptierende Person, doch die Pflege- und Stiefkinder bzw. Pflegeeltern sind keine Verwandten in gerader Linie.

Laut dem Abgabengesetz müssen auch die ehemaligen Ehepartner in Verbindung mit der Güterteilung des Scheidungsprozesses in Zukunft keine Vermögenserwerbsabgabe zahlen.

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