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Sonstige firmenrechtliche Fragen

Habe ich die Möglichkeit in der Buchführung Selbstkontorlle durchzuführen?

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Im letzten Jahre habe ich einige Fehler in der Buchführung meiner ungarischen Firma entdeckt. Besteht die Möglichkeit, diese Fehler ohne Geldbuße auszubessern?

Zur Lösung Ihres Problems müssen Sie eine so genannte Selbstkontrolle durchführen. Die Selbstkontrolle ist ein Recht des Steuerzahlers, eine besondere Möglichkeit, zu der der Steuerzahler im Falle der Selbstbesteuerung berechtigt ist.

Das Recht der Selbstkontrolle ergibt sich auch der Selbstbesteuerung: wenn der Steuerzahler seine Steuer selbst bestimmen und erklären muss, dann muss er auch die Möglichkeit haben, mögliche Irrtümer im Nachhinein zu korrigieren.

Die Möglichkeit der Selbstkontrolle sollten die Steuerzahler unbedingt in Anspruch nehmen, weil sie damit harte Sanktionen vermeiden können. Die Selbstkontrolle ist praktisch nichts anderes als die Korrektur der Steuerklärung.

Wichtig ist zu wissen, dass keine Selbstkontrolle durchgeführt werden kann, wenn der Steuerzahler überhaupt keine Steuererklärung abgegeben hat.

Außerdem kann nach Beginn einer Steuerkontrolle die in die Kontrolle einbezogene Steuer in Hinsicht auf den kontrollierten Zeitraum nicht mehre mit einer Selbstkontrolle korrigiert werden.

Nach einer Verjährung des Rechts zur Steuerfeststellung kann ebenfalls keine Selbstkontrolle mehr durchgeführt werden.

Den gültigen Vorschriften zufolge verjährt das Recht zur Steuerfeststellung nach Ablauf von 5 Jahren nach dem letzten Tag jenes Kalenderjahres, für das eine Steuererklärung hätte abgegeben werden müssen, bzw. für das trotz Fehlen einer Steuererklärung die Steuern hätten gezahlt werden müssen.

EU-Steuernummer

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Ich habe in Ungarn eine Ein-Personen GmbH für Handel gegründet. Mein Steuerberater meinte, ich solle eine EU-Steuernummer beantragen.

Wozu ist eine solche Steuernummer gut und wer muss diese haben?

Jedes ungarische Unternehmen, das mit einem Steuerzahler eines Landes der EU in irgendeiner Weise eine Handelsbeziehung eingehen will, muss eine EU-Steuernummer beantragen.

Als Handelsbeziehung gilt der Kauf, Verkauf von Produkten, sowie die Reichung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Die EU-Steuernummer kann bei der Steuerbehörde beantragt werden.

Immobilienkauf aus dem Geld der GmbH

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Ich bin deutscher Staatsbürger und habe mit meiner Schwester zusammen eine ungarische GmbH.

Im Eigentum der GmbH befindet sich eine Wohnung am Ufer des Balaton. Für diese konnte ich die gemeinsamen Kosten und die  Stromrechnungen nicht bezahlen, so dass der Strom abgeschaltet wurde.

Nun scheint sich ein Käufer gefunden zu haben, der die Wohnung kaufen möchte.

Da ich dringend Geld brauche, möchte ich fragen, ob ich das Geld der GmbH aus dem Verkauf der Wohnung nutzen kann, da mir ja die Firma zu einem Teil gehört.

Der Kaufpreis der Immobilie der Firma ist eine Einnahme der Gesellschaft. Diese Einnahme kann am Ende des Steuerjahres von den Gesellschaftern – nach der Steuerzahlung von den Gesellschaftern – nach der Steuerzahlung – als Dividende aus der Gesellschaft genommen werden.

Wenn Sie nicht das Ende des Steuerjahres, die Steuererklärung, abwarten wollen, können Sie einen Vorschuss auf die Dividende aus der Firma nehmen.

Falls Sie die Firma nicht weiterführen wollen, können Sie sich als Gesellschafter für ein freiwilliges Liquidationsverfahren ohne Rechtsnachfolge entschieden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Firma vom erst gelöscht und ihr Vermögen unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Wichtig dabei ist zu wissen, dass eine Firma erst gelöscht wird, wenn sie alle ihre Ausstände beglichen hat.

Ausstände gefährden im Übrigen die Existenz der Firma, weil Sie mit der Verschärfung der ungarischen Gesetze damit zu rechnen haben, dass in Kürze vermutlich ein, Zwangsliquidationsverfahren gegen die Firma eingeleitet werden wird.