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Kann das Nießbrauchsrecht eingeschränkt werden?

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Haben wir eine Chance, vor Gericht zu erreichen, dass das Gericht das Nießbrauchsrecht einschränkt, wenn der Nießbraucher die Immobilie ca. 7 Jahre nicht bewohnt?

Er zahlt zwar die Grundgebühren der Versorgungsleistungen, doch er tut nichts dafür,  die Substanz der Wohnung zu erhalten (kein Anstrich, auch das Heizungssystem ging kaputt).

Ich und mein Mann sind die Eigentümer der Immobilie, doch wir haben keinen Schlüssel zur Wohnung, unsere Briefe werden nicht beantwortet und wir können die Immobilie praktisch seit Jahren nicht kontrollieren.  

  • 7:58 Abs. 2 des Gesetzes Nr. V besagt, dass das Nießbrauchsrecht nicht eingeschränkt werden kann. Ich schlage den Verkauf der Immobilie vor, dazu ist die Einwilligung, die Mitwirkung des Nießbrauchers nicht erforderlich. Das neue Bürgerliche Gesetzbuch ist ab dem 15.03.2014 in Kraft.

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