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Wie hoch ist die Steuerzahlungspflicht nach Niessbrauch?

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Ich kaufte mir 2008 eine Wohnung, die zu 100 % mein Eigentum ist, doch mein früherer Partner hat das Nießbrauchsrecht auf der Immobilie, worauf er unentgeltlich zu meinen Gunsten verzichten würde. Wie hoch wäre meine Steuerzahlungspflicht in diesem Fall?

Die Berechnungsgrundlage der Steuer ist der Verkehrswert der Immobilie dividiert durch 20 und multipliziert mit dem in § 72 Abs. 4 des Steuergesetzes angegebenen Lebensalter-Faktor. Die Höhe der Steuer beträgt 4 %.

Wenn beispielsweise der Wert der Immobilie 20 Mio. Forint sind, ist die Berechnungsgrundlage der Steuer: 1 Mio. Forint. Wenn der Partner über 65 Jahre ist, ist der Faktor 4. Demnach sind 4 Millionen Forint der Wert des Nießbrauchs und 160.000 Forint die zu zahlende Steuer.

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