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Wird Niessbrauchrecht tatsächlich gelöscht?

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Ich bin deutscher Staatsbürger. Ich nutze eine Immobilie (Weide), deren Nießbraucher ich schon mehrere Jahre lang bin, was auch auf dem Eigentumsblatt vermerkt ist.

Der Eigentümer ist mein Nachbar, der nicht mein Angehöriger ist. Auf der Fläche weiden meine Pferde.

Inwieweit betreffen mich die Bestimmungen des neuen Gesetzes über den Grund und Boden?

Ab dem 1.5.2014 ist das Nießbrauchsrecht in all den Fällen als erloschen anzusehen, wo der Eigentümer und der Nießbraucher keine nahen Angehörigen sind – trotz der Tatsache, dass dies auf dem Eigentumsblatt noch nicht gestrichen wurde.

Im Fall von nahen Angehörigen kann die Dauer des Nießbrauchsrechts maximal 20 Jahre sein. Dasselbe trifft auch auf die Nutzungsrechte zu, die auf solche Immobilien eingetragen sind.

Ab dem 1.9.2014 erlischt auch bei den Immobilien, bei denen der Pächter der Nießbraucher war, das Nießbrauchsrecht.

Das erlöschende Recht streichen die Grundbuchämter von Amts wegen und die Betroffenen werden danach über diese Streichung benachrichtigt.