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Ist Begründung des Niessbrauchs zwischen Verwandten abgabenpflichtig?

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Muss man eine Abgabe bezahlen, wenn meine Eltern das Nießbrauchsrecht auf die jeweils zur Hälfte in ihrem Eigentum befindliche Balatoner Immobilie auf meinen Namen überschreiben möchten, und wenn ja, wer muss dann wie viel bezahlen?

Die Begründung des Nießbrauchs – d.h. dessen Schenkung – zwischen Verwandten in gerader Linie ist nicht abgabenpflichtig.

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