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Erbschaft in Ungarn

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Mein Bruder und ich haben gemeinsam eine Immobilie und bewegliche Güter (Auto, Girokonto) in Ungarn geerbt. Unser Vater war Deutscher, hatte aber seinen festen Wohnsitz in Ungarn. Er ist in Ungarn gestorben.

Bei dem Nachlassverfahren wurde auf unseren Wunsch, das Ungarischen Erbrecht angewendet (Für bewegliche und Unbewegliche Güter).

In Deutschland hat es bisher keinen Nachlass gegeben. Nun meine Fragen, müssen wir die Erbschaft aus Ungarn in Deutschland beim Finazamt melden (Erbschaftssteuer) oder müssen wir uns durch das gewählte “Ungarische Erbrecht” an das Ungarische Finanzamt wenden.

Vom Betrag, sind wir unter den Freibeträgen. Findet duch die Immobilie bzw das gewählte Ungarische Erbrecht normalerweise eine Nachlassspaltung statt, wenn es in Deutschland auch einen Nachlass oder Verbindlichkeiten gibt?

Nach ungarischem Recht muss keine Abgabe gezahlt werden, weil in Ungarn die Erbschaft zwischen Verwandten in gerader Linie – ohne Wertobergrenze – abgabenfrei ist.

Über die ungarische Erbschaft muss das deutsche Finanzamt nicht informiert werden.

Ist Begründung des Niessbrauchs zwischen Verwandten abgabenpflichtig?

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Muss man eine Abgabe bezahlen, wenn meine Eltern das Nießbrauchsrecht auf die jeweils zur Hälfte in ihrem Eigentum befindliche Balatoner Immobilie auf meinen Namen überschreiben möchten, und wenn ja, wer muss dann wie viel bezahlen?

Die Begründung des Nießbrauchs – d.h. dessen Schenkung – zwischen Verwandten in gerader Linie ist nicht abgabenpflichtig.

Verkauf einer geschenkten Immobilie

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Meine Mutter schenkte mir auf meinen Namen ihr Grundstück. Obwohl ich das ursprünglich nicht plante, hätte ich jetzt einen Käufer dafür.

Ich möchte wissen, ob mich in Verbindung mit dem Verkauf irgendeine Steuerzahlungspflicht belastet, wenn seit dem Kauf noch nicht fünf Jahre verstrichen, doch ich durch die Schenkung d.h. vom Gesichtspunkt der Abgaben zu dem Haus durch unentgeltlichen Vermögenserwerb kam?

Das Gesetz über die persönliche Einkommenssteuer besagt, dass im Fall des Verkaufs einer geschenkten Immobilie 75% des Kaufpreises als Kosten abgerechnet werden können, während 25% die Grundlage der Einkommensteuer bilden. Die Höhe der Einkommensteuer beträgt 16%. Bei dem Verkauf einer Immobilie, die 25 Mio. HUF wert ist, muss demnach 1 Mio. HUF Steuer gezahlt werden.